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Wärmedämmung - Fördermittel

Die KfW Bank ändert zum 1. April 2009 ihre Förderpraxis. Gefördert werden nunmehr eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die von Maler und Lackierbetrieben ausgeführt werden können. Dadurch ist es für viele Kunden noch attraktiver, handwerkliche Leistungen vom Malermeister ausführen zu lassen!

Hierzu zählen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z. B. Wohnungszuschnitt), bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z. B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien) und Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur.

Im Rahmen der energieeffizienten Sanierung werden insbesondere die Wärmedämmung der Außenwände, Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke und die Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen, sowie der Kellerdecke zum kalten Keller gefördert.

Neu ist, dass es zur Gewährung eines Zuschusses ausreicht, dass nur eine der genannten Maßnahmen vorgenommen wird. Die Maßnahmen werden dann mit einem Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch mit 2.500 ? je Wohneinheit gefördert. Die Durchfürhung von mindestens drei Maßnahmen (entspricht "Maßnahmenpaket) wird mit 7,5% der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Eine Zusage erfolgt immer erst ab einem Mindestbetrag von 300 ?. Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn direkt bei der KfW zu stellen.

Die bisherige Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden mit den Förderprorammen Ökologisch Bauen, CO2-Gebäudesanierungsprogramm und "Wohnraum Modernisieren - Öko-Plus" läuft zum 31. März 2009 aus und wird zum 01. April 2009 durch eine neue Programmstruktur mit den Programmen "Energieeffizient Bauen (Wohnungsneubau)" und "Energieeffizient sanieren (Wohnungsbestand)" ersetzt. Das neue Programm gilt für Gebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Mit dem Förderprogramm werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines "KfW-Effizienzhauses 70" zu erreichen. Dies entspricht den bisherigen Anforderungen "EnEV-Neubau-Niveau minus 30" und "ENEV-Neubau-Nieveau". Für dieses Förderangebot erhöht sich der Förderhöchstbetrag auf 75.000 Euro je Wohneinheit (maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung). Beide Kreditprogramme werden zukünftig zu 100% des zugesagten Darlehensbetrags ausgezahlt. Die neuen Programmbedingungen gelten für alle Anträge, die ab  dem 01. April 2009 bei der KfW eingehen

Alternativ zur Kreditvariante steht Eigentümern von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentümern von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften wie bisher eine Zuschussvariante zur Verfügung.
Im Rahmen des neuen Förderangebots "Altersgerecht Umbauen" werden neben dem Umbau von Wohngebäuden, Anpassungen des Wohnumfeldes und der Schaffung von Gruppenräumen auch der Anbau von Aufzugstürmen und Wohnflächenerweiterungen innerhalb der bestehenden Gebäudehülle gefördert. Die Schaffung zusätzlicher abgeschlosssener Wohneinheiten ist im Rahmen der dabei geltenden Förderbedingungen möglich. Nähere Einzelheiten zu den Förderbedingungen in den neu strukturierten Programmen erhalten Sie unter www.kfw.de

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Weitere Informationen bekommen Sie auch unter:
www.daemm-info.de


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